News und Aktuelles aus der CDU Lünen

Stellungnahme vom CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Dr. Karl Schürmann zum Artikel von Norbert Janßen aus der heutigen RN-Ausgabe.

Stellungnahme vom CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Dr. Karl Schürmann zum Artikel von Norbert Janßen aus der heutigen RN-Ausgabe.

ŸDr. Karl Schürmann: „Diese Landesregierung ist die kommunalfreundlichste Landesregierung der letzten 20 Jahre: Und das hat auch die Stadt Lünen zu einem großen Anteil unserer CDU-Kommunalministerin Ina Scharrenbach zu verdanken. Ihre Arbeit ist über die Parteigrenzen hinweg anerkannt. Gerade die Stadt Lünen hat seit 2017 in vielfältiger Art und Weise Finanzunterstützungen bekommen. Die SPD findet es offenkundig besser, Corona-Mehraufwendungen durch Steuererhöhungen auszugleichen oder in die Haushaltssicherung zu gehen und freiwillige Leistungen für Kinder, Jugendliche oder Senioren zu streichen. Das ist aber mit der CDU nicht zu machen. Die Maßnahmen der Landesregierung tragen dazu bei, dass Lünen einen ausgeglichenen Haushalt hat und damit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger wirtschaften kann. Jedenfalls hat sich der Lüner Haushalt 2021 wesentlich besser entwickelt als die Kämmerin angenommen hat. Und auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung wird das auch in diesem Jahr so sein. In herausfordernden Zeiten braucht man keine Leute, die schwarz malen, sondern Leute wie Ina Scharrenbach, die anpacken und machen.“

Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Die Stadt Lünen hat in den Jahren 2018 bis einschließlich 2021 Zuwendungen aus der Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 321,6 Millionen Euro erhalten.

Weitere Förderungen für Lünen:
Hinzu kommen Förderungen aus der Städtebauförderung in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro:
Ÿ    Errichtung Spielplatz Westfaliastraße – rund 65.000 EUR,
Ÿ    Umsetzung Neue Mitte (neuer Bürgerplatz, 3. BA u.a.) – 260.000 Euro,
Ÿ    Neugestaltung Bahnunterführung, Aufwertung Platz an der Lindenstraße, Straßenbeleuchtung u.a. – rund 941.000 Euro,
Ÿ    Umgestaltung der Halde Victoria ¾ als Sport- und Freizeitschwerpunkte – rund 225.000 Euro,
Ÿ    Errichtung eines Sozialbauhofes zur Integration – 180.000 Euro,
Ÿ    Erwerb Teileigentum Erdgeschoss Persiluhr, Außerschulischer Lernort – rund 4,2 Millionen Euro,
Ÿ    Verkehrsberuhigung bzw. barrierefreie Gestaltung Kirchhofstraße/Augustastraße – 144.000 Euro,
Ÿ    StadtGartenQuartier Lünen (Spiel- und Bewegungskonzept Victoriaschule, u.a.) – 331.500 Euro,
Ÿ    Innenstadt Lünen, Tunneldurchstich Hauptbahnhof – rund 1,2 Millionen Euro,
Ÿ    Neugestaltung Eingänge Südpark, Konzept Campus Lünen-Süd u.a. – 200.000 Euro,
Ÿ    Ziethenpark Lünen-Süd – rund 723.000 Euro,
Ÿ    Innenstadt Lünen-Brambauer – rund 216.000 Euro,
Ÿ    Innenstadt Lünen – rund 227.000 Euro,
Ÿ    Öffnung ev. Friedhof, Verkehrsberuhigung und barrierefreie Gestaltung Kirchhofstraße/Augustastraße, Gestaltung Bahnunterführung – 654.000 Euro

Aus der Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sind rund 178.000 Euro zur Erhaltung des historisch-kulturellen Erbes nach Lünen geflossen.
Aus der landeseigenen Heimatförderung sind rund 78.000 Euro für Lünen bewilligt worden.

Zusätzliche Corona-bedingte Entlastungen 2020 und 2021:
Den Kommunen wurden im Jahr 2020 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rd. 3,92 Mrd. Euro und im Jahr 2021 bislang Mittel im Gesamtumfang von 1,82 Mrd. Euro (Stand: Juni 2021) bereitgestellt.

Ÿ    Die Entlastung, die die nordrhein-westfälischen Kommunen im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 erfolgten dauerhaften Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um weitere 25 Prozentpunkte auf bis zu 74 Prozent erfahren, ist in genannten Betrag von 3,92 Milliarden Euro nicht enthalten. Die Entlastung aus der erhöhten Beteiligung für die „Kosten der Unterkunft“ erhält der Kreis Unna; diese betrug in 2020 rund 20,7 Millionen Euro.

Ÿ    Das Gesamtvolumen aus der erhöhten Bundesbeteiligung hat im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen rund 1,03 Milliarden Euro betragen. Das heißt einschließlich der erhöhten KdU-Bundesbeteiligung, für die sich die nordrhein-westfälische Landesregierung zuvor über mehrere Jahre auf der Bundesebene stark gemacht hat, belief sich die zusätzliche finanzielle Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen im vergangenen Jahr sogar auf annähernd 5 Milliarden Euro.

Die im Jahr 2020 zusätzlich gewährten Finanzmittel (Gesamtvolumen: rund 3,92 Milliarden Euro) beinhalten unter anderem

Ÿ    2,72 Milliarden Euro für den Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund*; davon entfielen auf die Stadt Lünen rund 13 Millionen Euro

Ÿ    229 Millionen Euro Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztag,

Ÿ    213,7 Millionen Euro für Ausgleiche im Zusammenhang mit Investitionen der Kommunen – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    300 Millionen Euro für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im ÖPNV sowie für die kommunale Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV und für Erhaltungsinvestitionen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    100 Millionen Euro für den Aufbau von 53 Impfzentren – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen (Kosten für die Einrichtung und den Betrieb (inklusive aufsuchender Angebote)**, Kosten Impfzubehör, Logistik, Lagerung),

Ÿ    103 Millionen Euro als mittelbare Unterstützung zur Sicherung sozialer Einrichtungen in freier Trägerschaft – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    75 Millionen Euro für Ferienangebote für sozial benachteiligte Jugendliche und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    55 Millionen Euro für digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Mindestsicherung – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen zuzüglich eines kommunalen Eigenanteils von 17,8 Millionen Euro,

Ÿ    50 Millionen Euro für die Absenkung des kommunalen Eigenanteils in den Programmen der nationalen Klimaschutzinitiative – getragen durch das Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    Rund 73,1 Millionen Euro Bereitstellung für weitere Maßnahmen (unter anderem Lüftungsprogramm „Schule“ sowie Fahrtangebote freigestellter ÖPNV) – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen.

*    Die Aufteilung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem     Bund kann der Landtags-Drs.-Nr. 17/11195 entnommen werden.
 **    Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Impfzentren (inklu-    sive aufsuchender Angebote) werden hälftig von den Ländern und von     den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Die im Jahr 2021 bisher zusätzlich gewährten Finanzmittel (Gesamtvolumen: rund 1,82 Milliarden Euro; Stand Juni 2021) beinhalteten unter anderem

Ÿ    819,1 Millionen Euro für Kosten im Rahmen von Impfungen – in Höhe von 436,1 Millionen Euro getragen durch den Bund und in Höhe von 383 Millionen Euro getragen vom Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    741,5 Millionen Euro für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im ÖPNV – in Höhe von 463,3 Millionen Euro getragen vom Bund und in Höhe von 277,8 Millionen Euro getragen vom Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    129 Millionen Euro Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztag,

Ÿ    65,9 Millionen Euro Vorhaltekosten für Flughäfen – getragen hälftig vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund,

Ÿ    40 Millionen Euro für den landeseigenen „Innenstadtfonds“ sowie für den Innovationsraum Innenstadt – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen,

Ÿ    12,5 Millionen Euro für die Kontaktnachverfolgung – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen sowie

Ÿ    12,6 Millionen Euro sonstige Bereitstellungen (unter anderem Absicherung der Unterstützungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen und der Notfonds Weiterbildung) – getragen vom Land Nordrhein-Westfalen.

In den aufgeführten zusätzlich bereitgestellten Finanzmitteln sind solche nicht enthalten, die zentrale Beschaffungen von Schutzausrüstungen und/oder Testmaterial und vergleichbarem durch das Land Nordrhein-Westfalen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kindertageseinrichtungen zum Gegenstand haben.
Des Weiteren haben die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen einen Haftungsrahmen von 10 Milliarden Euro gegenüber der NRW.BANK zur Absicherung der Liquiditätsversorgung der Kommunen sowie für die Absicherung von Infrastrukturen wie zum Beispiel Häfen, Flughäfen und vergleichbarem zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zu den genannten Mitteln stellte das Land den nordrhein-westfälischen Kommunen im laufenden Jahr im Zusammenhang mit der Aufstockung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 weitere Entlastungsmittel im Volumen von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung. Ohne diese Maßnahme hätte der Corona-bedingte Rückgang der Verbundsteuern, die die Bemessungsgrundlage für das Gemeindefinanzierungsgesetz bilden, zu einer Verringerung der Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Vergleich zum Vorjahr geführt.

Durch die Aufstockung, die auch für die Gemeindefinanzierung 2022 zum Tragen kommt, wird das Niveau der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023 für das Jahr 2022 von über 14 Milliarden Euro erreicht. Der Aufstockungsbetrag wird über den NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise beigebracht und soll mit Finanzausgleichen künftiger Jahre in Korrelation mit der Abfinanzierung des NRW-Rettungsschirms verrechnet werden, soweit die Steuerentwicklung in diesen künftigen Jahren und somit die wirtschaftliche Situation der Kommunen dies ermöglicht. Dies ist absehbar nicht zu erkennen.




Eintrag vom 01.02.2022