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CDU und SPD stellen Änderungsantrag zum integrierten Mobilitätskonzept Lünen 2035

CDU und SPD stellen Änderungsantrag zum integrierten Mobilitätskonzept Lünen 2035

Der Rat der Stadt Lünen nimmt den Teil B Handlungsfelder und Maßnahmensteckbriefe und Teil C des Integrierten Mobilitätskonzepts Lünen 2035 zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Maßgaben als Grundlage für die zukünftige Mobilitätsplanung. Stadteilbezogene Projekte sind in Listen zusammenzuführen und in den jeweiligen Ausschüssen vor Beginn der jeweiligen Haushaltsberatung zur Abstimmung zu stellen. Hierzu gehört auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, die je nach Maßnahme ggf. als Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. 
Der Rat ist der Auffassung, dass eine Mobilitätswende dazu dient zu prognostizierende Verkehre für alle Träger flüssig und möglichst staufrei abzuwickeln. Dabei ist für die Umstellung auf Elektromobilität ein Konzept für die Ladeinfrastruktur erforderlich, die neben E-Fahrrad und E-Kfz auch den Güterverkehr erfasst und ggf. zentrale Lademöglichkeiten für LKW in den Industrie- und Gewerbegebieten vorsieht. 
Das Hauptproblem der Verkehrsabwicklung wird in den Pendlerverkehren gesehen. Dabei wird durch die Konzentration auf bestimmte Routen im Stadtgebiet kein Fortschritt erwartet. Pendlerströme können durch die Nutzung von (E-)Fahrradverkehr und ÖPNV verkleinert werden. E-Fahrräder haben für Pendler eine deutlich höhere Attraktivität, als dies bei herkömmlichen Fahrrädern der Fall ist. Hier gilt es vorhandene Fahrradrouten zu optimieren (z.B. Leezenpatt und Lückenschluss Ost-West Trasse) und diese Verkehre möglichst auf eigenen Trassen außerhalb des Kfz-Verkehrs zu führen.  
Der Rat ist sich bewusst, dass berufsbedingte Kfz-Verkehre (Handwerker, Pflegedienste u.a.) auch mittelfristig nicht vermeidbar sein werden. 
Gewerbeansiedlungen in Lünen und auch eine erhöhte Wohnflächenausweisung sind geeignet kurze Weg für die Bürger zu schaffen. 
Der Rad- und Fußverkehr hat meist ganz unterschiedliche Anforderungen, die jeweils auch gesondert zu betrachten sind. 
Fragen des ruhenden Verkehrs sind nicht durch die schlichte Entfernung von straßenbegleitenden Parkmöglichkeiten zu lösen. Die Erhöhung der individuellen Kosten (Anwohnerparken, Parkhaus und -platzpreise, kostenpflichtige Benutzung der Innenstadt) werden nicht verfolgt, sondern es werden attraktive Alternativen geschaffen bevor Parkraum beseitigt wird. Diese Leitlinien sollen bei der redaktionellen Endfassung Berücksichtigung finden. 
Das Konzept ist mit den Planungen der Nachbarkommunen und des Kreises abzustimmen. 

Eintrag vom 21.09.2023