News und Aktuelles aus der CDU Lünen

Garagen in Wohngebieten

Garagen in Wohngebieten

CDU und SPD stellen gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung am 25.10.2023
Der Ausschuss beschließt, dass bei laufenden und zukünftigen Wohnungsbauprojekten – unabhängig von der Art des Plan- und Genehmigungsverfahrens – hinreichende abschließbare Nebenanlagen vorzusehen sind, soweit der Zweck nicht sowieso durch Tiefgaragen und Fahrradboxen gewährleistet ist.
Falls dies nicht von der Verwaltung vorgesehen ist oder wird, ist dies jeweils gesondert und differenziert zu begründen. 

Begründung:
Der Kauf eines Wohneigentums stellt für die meisten Menschen die größte finanzielle Investition ihres Lebens dar und ist mitunter mit langen Darlehenslaufzeiten und hohen monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen verbunden.
Der Anstieg des Zinsniveaus aber auch der Kosten für Baumaterialen, Energiekosten und allgemeine Lebenshaltungskosten haben dazu geführt, dass sich der Kreis derjenigen, die sich den Erwerb eines Neubaus überhaupt noch leisten können, spürbar verringert hat.
Aufgrund der beschriebenen Entwicklung können derzeit fast nur noch Top-Verdiener oder Menschen mit einer üppigen Eigenkapitalausstattung den Traum vom Eigenheim realisieren.
Für die Entwicklung einer Stadt ist der genannte Personenkreis äußerst wichtig, da dieser im Regelfall durch überdurchschnittliche Einkommensteuersätze einen zählbaren und wertvollen Beitrag für die Finanzlage der Stadt leistet.

Bei der Neuansiedlung und dem Ausweis von Neubaugebieten steht die Stadt Lünen mit den umliegenden Städten und Gemeinden in einem Konkurrenzkampf. Daher ist es wichtig Anreize zu schaffen, um die Wahl des künftigen Wohnsitzes dieses Personenkreises zu gewinnen.
Ein Verbot der Errichtung von Garagen in den o.g. Neubaugebieten wird dazu führen, dass die Stadt Lünen einem erheblichen und vor allem entscheidenden Wettbewerbsnachteil ausgesetzt ist, da die Neubauerwerber bei ihrer Wohnsitzwahl nur wenige Kompromisse eingehen möchten und werden.

Eine Garage ist auch in Zeiten des Mobilitätswandels von großer Wichtigkeit als Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge aller Art, unabhängig davon, ob diese mit Verbrennungsmotoren oder mit Strom angetrieben werden.
Ferner dienen Garagen auch zusätzlich als Abstellort für umweltschonende Fahrräder und die aktuell und auch zukünftig beliebten E-Bikes, welche sicher ungern nur durch ein Schloss gesichert an einem Carport abgestellt werden wollen.

Darüber hinaus werden die beschriebenen Wertgegenstände vor Witterungseinflüssen geschützt und sind somit langlebiger.
Durch eine Garage entsteht ferner im Regelfall auch ein Stellplatz in der Garageneinfahrt, welcher die Parkplatzsituation in den Neubaugebieten nachhaltig entspannen wird.

Zu prüfen ist aber auch, ob Garagen in die Häuser integriert werden können, um Grundstücksflächenerweiterungen zu vermeiden. Wohnflächenreduzierungen durch integrierte Garagen könnten durch eine Anpassung der Etagenanzahl relativiert werden.

Auch für Mieter von Wohnungen stellt eine Garage oftmals ein KO-Kriterium bei der Wahl des Wohnsitzes dar. Garagen erhöhen die Attraktivität der Neubauwohnungen signifikant und sorgen für eine erhöhte Nachfrage nach dem höherpreisigen neuen Wohnraum, was sich an der Höhe der erzielbaren Mieten deutlich zeigen wird.

Garagen können je nach Bauweise auch durch Dachbegrünungen einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Ferner können die Dachflächen auch als Träger für PV-Anlagen dienen.

Das optische Bild eines Wohngebietes wird durch Garagen durch die geringere Anzahl der sichtbaren Kfz deutlich verbessert.

Alternativ ist zu prüfen, ob die Errichtung eines separaten Sammel-Garagenhofes in Verbindung mit den bisher geplanten Carports sinnvoll erscheint.

Eintrag vom 21.09.2023