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CDU und SPD beantragen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich "In den Hummelknäppen" für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung & -planung am 23.08.23

CDU und SPD beantragen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich

Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Der Entwurf soll mit den räumlichen Grenzen am Eigentum der Stadt Lünen orientiert sein und durch die Straße „In den Hummelknäppen“ mit dem gleichnamigen Straßenast, der als Sackgasse in Richtung Norden verläuft und die Bahnlinie begrenzt sein. Der Plan soll allgemeines Wohngebiet und im Schwerpunkt eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, ggf. auch als Reihenhäuser, vorsehen. Soweit andere Planunterlagen anzupassen sind, ist dies zeitgleich vorzubereiten.
Begründung:
In der Stadt Lünen besteht seit längerer Zeit ein Nachfragemarkt, der auf ein zu knappes Angebot trifft. Die vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete entwickeln sich durchgängig positiv. Hinzu kommt, dass weitere Arbeitsplätze durch die Umnutzung des ehemaligen STEAG-Geländes entstehen werden, der New Park (Datteln/Waltrop) Bedarfe erzeugt und auch für die Umnutzung des ehemaligen Caterpillargeländes sowie die Realisierung der Forensik Nachfragen ausgelöst werden.
Es ist nicht ersichtlich, dass die zurzeit in Arbeit befindlichen Plangebiete den zu erwartenden Bedarf in Lünen decken werden. Besonders im Bereich individueller Eigentumsmaßnahmen übertrifft die Nachfrage das Angebot bei weitem.
Hinzu kommt, dass Lünen in den Landesstatistiken bei Kaufkraft, verfügbarem Einkommen und Eigentumsquote für eine Stadt der Größenordnung von 80-100.000 Einwohnern auf den hinteren Rängen liegt und sich dies entsprechend in den Sozialaufwendungen (ca. 80 % über Landesschnitt) sowie in der Haushaltssituation niederschlägt. Ein Veräußerungsgewinn aus der stadteigenen Fläche ist bei dieser Betrachtung sogar fast zu vernachlässigen.

Eintrag vom 22.08.2023