CDU Lünen fordert besseres Erinnerungs- und Informationssystem zur Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen

CDU Lünen fordert besseres Erinnerungs- und Informationssystem zur Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen

CDU Lünen fordert besseres Erinnerungs- und Informationssystem zur Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen

CDU Lünen fordert besseres Erinnerungs- und Informationssystem zur Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lünen bringt einen umfassenden Antrag ein, mit dem die Stadtverwaltung in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen mit Betriebsstätten in Lünen gezielter an ihre Pflicht zur Gewerbesteuerzerlegung zu erinnern. Hintergrund ist, dass Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Stadtgrenzen häufig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 28 Gewerbesteuergesetz (GewStG) nicht oder verspätet nachkommen – mit finanziellen Nachteilen für die Stadt.

„Wir lassen hier jedes Jahr potenzielle Einnahmen liegen, die uns zustehen und die wir dringend für Infrastruktur, Schulen und Digitalisierung benötigen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Tölle. „Unser Antrag setzt nicht auf neue Belastungen für Unternehmen, sondern auf Transparenz, Information und eine funktionierende Verwaltungspraxis.“

Das fordert die CDU-Fraktion:
1. Ein systematisches Erinnerungs- und Informationsverfahren für externe Unternehmen mit Betriebsstätten in Lünen, um sie frühzeitig und verlässlich an ihre Zerlegungspflicht zu erinnern.
2. Ein standardisiertes Informationspaket, das leicht verständlich über die Pflicht zur Zerlegung, ihre Bedeutung für die lokale Infrastruktur sowie die gesetzlichen Grundlagen informiert und relevante Formulare samt digitaler Ausfüllhilfen bereitstellt.
3. Ein digitales Monitoring-System, das über öffentlich zugängliche Datenquellen potenziell relevante Unternehmen identifiziert und automatisiert Hinweise versendet.
4. Verpflichtende Nachweise bei städtischen Ausschreibungen: Unternehmen – auch Tochter- und Enkelgesellschaften – müssen künftig belegen, dass sie ihrer Zerlegungspflicht nachgekommen sind. Fehlende oder verweigerte Zerlegungen sollen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
5. Einen ausführlichen Bericht der Verwaltung über Kosten, Personalbedarf, Synergien und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arno Feller betont die Bedeutung des Antrags für die Fairness gegenüber den Lüner Betrieben:
„Unsere heimischen Unternehmen zahlen ihre Gewerbesteuer zuverlässig hier vor Ort. Es ist nur gerecht, dass auch überregional ansässige Firmen mit Betriebsstätten in Lünen ihren gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag leisten. Wir schaffen damit gleiche Wettbewerbsbedingungen – und stärken gleichzeitig unsere Stadt.“

Lünen ist ein starker Wirtschafts- und Industriestandort. Doch viele Unternehmen, die in der Stadt produzieren oder Dienstleistungen erbringen, haben ihren Hauptsitz außerhalb der Stadtgrenzen. Werden diese Firmen nicht rechtzeitig an die Pflicht zur Gewerbesteuerzerlegung erinnert, verliert die Stadt erhebliche Einnahmen – völlig unnötig und ohne jede Steuererhöhung.

„Wir nutzen hier eine Chance, ohne die Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen zusätzlich zu belasten. Wir sorgen lediglich dafür, dass geltendes Recht umgesetzt wird“, so Tölle abschließend.

Mit dem Antrag will die CDU Lünen sicherstellen, dass die Stadt künftig effizienter arbeitet, Einnahmen verlässlich abschöpft und Unternehmen klar und transparent informiert werden.

01. Dezember 2025