News und Aktuelles aus der CDU Lünen

Stellungnahme der Fraktion zur Beanstandung des Haushalts durch den Bürgermeister

Stellungnahme der Fraktion zur Beanstandung des Haushalts durch den Bürgermeister

Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen von
SPD, CDU, GFL, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
zur Entscheidung der Kommunalaufsicht (Kreis Unna) sowie zur Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg
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Zufrieden - Erleichtert - Besorgt

Zufrieden, erleichtert und besorgt, mit diesen drei Begriffen ist unsere aktuelle Verfassung
sehr gut zu beschreiben.
Wir sind zufrieden, zufrieden über die Eindeutigkeit, mit der die Kommunalaufsicht beim
Kreis Unna die Beanstandung des Haushaltsbeschlusses und die damit
zusammenhängende Begründung durch Bürgermeister Kleine-Frauns quasi ad absurdum
führt.


In Erinnerung an die Geschehnisse in der Ratssitzung am 16.12.2021 sowie in der vom
Bürgermeister, ohne Begründung einer Dringlichkeit, unter Verzicht auf die in der
Geschäftsordnung des Rates festgelegten Fristen einberufenen Sondersitzung des Rates
am 04.02.2012, wiegt diese eindeutige Entscheidung der Kommunalaufsicht umso
schwerer.

Was war geschehen?


Am Morgen der Ratssitzung am 16.12.2021 übermittelte die Verwaltung den Fraktionen
und Ratsmitgliedern die sog. „2. Änderungsliste zum Stellenplan“ - Änderungslisten sind
nichts ungewöhnliches, da zwischen Einbringung des Haushalts (September 2021) und
seiner Verabschiedung sowohl politische Beschlüsse, als auch verwaltungstechnische
Notwendigkeiten Veränderungen zum ursprünglich eingebrachten Haushalt notwendig
machen. Eine erste Änderungsliste hatten die Fraktionen ca. eine Woche vor der
Ratssitzung bekommen.


In der 2. Änderungsliste, die so kurzfristig in den Fraktionen natürlich nicht mehr beraten
werden konnte, war auch die Höherbewertung einer Stelle in der Rechtsabteilung der
Stadt, von Besoldungsgruppe A 14 auf A 15, enthalten, die für uns nicht ohne weitere
Informationen nachvollziehbar war. Wegen der mangelnden Vorberatungszeit musste die
Diskussion zur 2. Änderungsliste folglich in der Ratssitzung stattfinden.
In der Ratssitzung behauptete Bürgermeister Kleine-Frauns gegenüber den
Ratsmitgliedern zur besagten Stellenanhebung, dass durch das Vorliegen einer durch eine
externe Rechtsanwaltskanzlei erstellten Stellenbeschreibung und -bewertung dem Rat
jedwedes Ermessen genommen sei und er zur Wahrung der Rechtsansprüche des
Mitarbeiters zustimmen muss! Die Rechtsanwaltskanzlei verfüge darüber hinaus über eine
Expertise, die im eigenen Hause nicht vorhanden sei. Im weiteren Diskussionsverlauf und
auf Rückfragen behauptete Bürgermeister Kleine-Frauns darüber hinaus mehrfach, dass
ein Ratsbeschluss über den Haushalt und Stellenplan unter Streichung der besagten
Höhergruppierung fragwürdig in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Haushaltbeschlusses
sei und damit der Haushalt ggf. als nicht beschlossen gelte. In diesem Kontext
widersprach er mehrfachen Vorhaltungen aus dem Rat, die Ratsmitglieder quasi zu einer
Entscheidung zu nötigen, die darüber hinaus auch noch unter Zeitdruck eingebracht
wurde.
(Hinweis: Detaillierter ist der Diskussionsverlauf in der öffentlichen Niederschrift
nachzulesen)


In der Ratssitzung am 04.02.2022 stellte im Auftrag von Bürgermeister Kleine-Frauns der
Leiter der Rechtsabteilung, Herr Rechtsdirektor vom Hofe, dem Rat die juristische
Bewertung des Ratsbeschlusses vor - das offensichtlich auf Basis der externen
juristischen Bewertung, die dem Vernehmen nach bei derselben Rechtsanwaltskanzlei
beauftragt worden war, die schon die Stellenbeschreibung und -bewertung der zur
Höhergruppierung beantragten Stelle vorgenommen hatte. Im Ergebnis kam Herr vom
Hofe zu der Aussage, dass mit dem Ratsbeschluss unter Ausschluss der
Höhergruppierung eine Rechtsverletzung einhergehe.
Die darüber hinausgehende Bewertung von in der lokalen Presse nachzulesenden
Stellungnahmen der Fraktionen zum Sachverhalt sollte ofensichtlich dazu dienen, die
Fraktionen in ihren Positionen zweifeln zu lassen, grenzte im Übrigen sehr nah an einem
einzigartigen Possenspiel. In dieses passte auch die von Bürgermeister Kleine-Frauns an
die Ratsmitglieder adressierte Erwartungshaltung, „dass sie aber auch dazu bereit sind,
sich im Kommunal- und Verwaltungsrecht fortzubilden, wenn dieses Verfahren
entschieden ist“.


Es erschließt sich für uns nicht, warum Bürgermeister Kleine-Frauns ohne offensichtliche
Einbindung der Fachabteilung eine externe Rechtsexpertise zum Haushaltbeschluss und
seiner möglichen Beanstandungspflicht einholen musste. In diesem Kontext stellen wir die
Frage und bitten auch um entsprechende Auskunft in der nächstem Ratssitzung, welche
Kosten durch die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei sowohl für die
Stellenbeschreibung und -bewertung, wie auch zur Bewertung des Ratsbeschlusses
angefallen sind. Wurden hier durch Bürgermeister Kleine-Frauns fahrlässig Steuergelder
der LünerInnen genutzt, um wider besseren Wissens einen Sachverhalt zielorientiert
juristisch bewerten zu lassen?


Erschrocken macht uns im Gesamtkontext der Umgang von Bürgermeister Kleine-Frauns
mit dem ehrenamtlichen Teil der Verwaltung. Mehrheitliche und zum Teil sogar
einstimmige Ratsbeschlüsse incl. eines mit dem Beschluss kommunizierten Willens gegen
den Bürgermeister führen seit geraumer Zeit quasi zu einer Reflexsituation von
Bürgermeister Kleine-Frauns, die Umsetzung des Beschlusses durch verwaltungstaktische
und/oder rechtliche Aspekte zu verhindern oder unter Berufung auf seine
Organisationshoheit in ihrer Ausrichtung zu konterkarrieren. Die Haushaltsbeanstandung
war hier die Spitze des Eisbergs, jüngste Entscheidungen zur Anbindung des Personal für
Smart-City, das Zentrenmanagement, die Bildung von Stabsstellen für Wirtschaft und
Stadtmarketing in seinem Büro oder auch die Organsiationsuntersuchung für die vom Rat
beschlossene Stelle im Bereich Übergang Schule-Beruf sind weitere Beispiele einer
beispiellosen Ignoranz gegenüber politischen Entscheidungen.
Wir sind aber auch erleichtert!


Erleichtert über die Entscheidung der Kommunalaufsicht, weil diese gerade gegenüber
Bürgermeister Kleine-Frauns die Rechtslage sehr deutlich zum Ausdruck bringt und
darüber hinaus auch auf die Relation seines Tuns eingeht. Die Rechtmäßigkeit des
Haushalts wegen der nicht zu realisierenden Höhergruppierung einer Stelle und damit
eines Mitarbeiters in Frage zu stellen bedeutete in diesem Fall auch, mögliche
Beförderungen/Höhergruppierungen für viele andere MitarbeiterInnen und wichtige
Projekte für unsere Stadt, zu Lasten der Bürgerinnen zu verzögern. Hier muss durchaus
die Frage erlaubt sein, ob nicht ein Zurückziehen der Höhergruppierung im Stellenplan
durch Bürgermeister Kleine-Frauns zum Wohle der übrigen MitarbeiterInnen der
Verwaltung sowie der Bürgerinnen unserer Stadt verhältnismäßiger gewesen wäre - wir
meinen JA!


Erleichtert sind wir aber auch, weil quasi parallel zur Entscheidung der Kommunalaufsicht
auch die Genehmigung des Haushaltssanierungskonzeptes der Bezirksregierung
Arnsberg bei der Stadt eingegangen ist. Das macht deutlich, dass die Bezirksregierung die
Haushaltsbeanstandung durch Bürgermeister Kleine-Frauns offensichtlich nicht, wie
unterschwellig vom Bürgermeister auch avisiert, zum Anlass genommen hat, die Prüfung
auszusetzen. Hier gilt es auch einen Dank in Richtung Bezirksregierung zu adressieren,
die die Bedeutung eines genehmigten Haushalts für eine Kommune wie Lünen ganz
offensichtlich verantwortungsbewusster bewertet haben, als Bürgermeister Kleine-Frauns.
Wir sind aber auch besorgt!


Besorgt um die Zukunft und das Wohl und Wehe unserer Stadt und der BürgerInnen. Bei
Auswertung des Bescheides der Kommunalaufsicht stellen wir mit Genugtuung fest, dass
der Versuch des Bürgermeisters gescheitert ist, die Ratsfraktionen mit ungerechtfertigten
Argumenten vorzuführen und sogar noch unter Druck zu setzen.
Mit seinem Tun hat der Bürgermeister nicht nur Nachteile für die MitarbeiterInnen der
Verwaltung und für die Umsetzung wichtiger Projekte und der Stadt provoziert, er hat
darüber hinaus auch das Ansehen unserer Stadt im Kreis, in der Region und auch im Land
massiv geschädigt und den Ruf Lünens weiter negativ beeinflusst. Nicht zuletzt die
Gewinnung von Mitarbeiterinnen für die Stadtverwaltung wird dadurch weiter leiden.
Die Bewertung und Entscheidung der Kommunalaufsicht sowie die parallele
Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung sind derart eindeutige Signale für
die Unrechtmäßigkeit des Handelns von Bürgermeister Kleine-Frauns, dass es uns
besorgt, das dieser als Volljurist den Sachverhalt komplett falsch einschätzen konnte.
Es besorgt uns allerdings auch der Eindruck, dass Bürgermeister Kleine-Frauns hier von
einem ganz persönlichen Individualinteresse geleitet wurde und in diesem Kontext „koste
es was es wolle“ das Wohl und Wehe der Stadt und Ihrer BürgerInnen völlig ausgeblendet
hat.


Es besorgt uns mit Blick auf die Zukunft, dass Entscheidungen durch Bürgermeister
Kleine-Frauns egoistisch beeinflusst und weniger am Wohl der Stadt orientiert sind. Es
besorgt uns und lässt uns ob unserer Erfahrungen der Vergangenheit daran zweifeln, dass
Bürgermeister Kleine-Frauns als Leiter der hauptamtlichen Verwaltung willens und in der
Lage ist, mit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik auf Augenhöhe zu kommunizieren,
zusammen zu arbeiten und gemeinsam Entscheidungen zum Wohle Lünens zu
moderieren, wie man es von einem „Chefdiplomaten“ erwarten muss.
Nach Lektüre der Stellungnahme der Verwaltung bedauern wir, dass der BM offenbar
immer noch nicht zur Einsicht gekommen ist. Darüber hinaus ist auch seine Einschätzung
falsch, dass sich die Botschaft aus Unna nur auf das Jahr 2022 beschränke. Richtig ist,
dass der Stellenplan auch für Entscheidungen der künftigen Haushalte klare Leitplanken
enthält. Daraus folgt auch der wichtige Hinweis, wie die Zusammenarbeit zwischen
Bürgermeister und Rat künftig funktionieren sollte.


Wir sind besorgt um unser Lünen!


Auch nach der juristischen Niederlage des Bürgermeisters bleibt die Hand der Fraktionen
ausgestreckt und wir freuen uns auf einen Dialog mit der Verwaltungsspitze auf
Augenhöhe.


Rüdiger Billeb für die SPD Fraktion
Christoph Tölle für die CDU Fraktion
Prof. Dr. Johannes Hofnagel für die GFL Fraktion
Tessa Schächter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Karsten Niehues für die FDP Fraktion

Eintrag vom 16.03.2022