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Digital-Ausstattung für Lünens Schülerinnen und Schüler & Lehrerinnen und Lehrer

Digital-Ausstattung für Lünens Schülerinnen und Schüler & Lehrerinnen und Lehrer

NRW hat das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an Schulen in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Mit einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule schaffen Bund, Land und Kommunen jetzt kurzfristig die Möglichkeit, digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. „Wir fordern die Schulverwaltung daher auf, diese Gelder in enger Absprache mit den Schulen zielgerichtet auszugeben, damit so schnell wie möglich allen Schülerinnen und Schülern in Lünen ein Endgerät für einen ggf. erneut notwendigen Distanzunterricht zur Verfügung steht“, sagt Tobias Ortmann, schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Dazu ist es notwendig, dass die Schulen unmittelbar nach dem Schulbeginn die Bedarfe ermitteln und diese direkt zu Neuanschaffungen führen. Wir erwarten, dass die Stadt Lünen dabei unkompliziert und schnell die Schulen beim Einkauf, der Einrichtung der Geräte und der Administration unterstützt.

Als erstes Bundesland stattet NRW außerdem alle Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten aus. Dafür gibt es weitere 103 Millionen Euro an Landesmitteln, von denen 622.700 Euro für die Stadt Lünen zur Verfügung gestellt werden. Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Lehrkräfte über dienstliche Endgeräte verfügen, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglichen. Wenn die Lehrkräfte über gleiche Endgeräte verfügen, können sich diese einfacher über die Möglichkeit der Verbesserung des Distanzunterrichts austauschen und sinnvoll gemeinsam fortgebildet werden.

„Mit einer schnellen Umsetzung der Programme des Landes NRW und des Bundes schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrerinnen und Lehrer in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Mit dem zusätzlichen Sofortprogramm zum DigitalPakt 2019 bis 2024 schaffen Bund, Land und Kommunen die Möglichkeiten, digitale Endgeräte, die für zeitgemäßen Unterricht benötigt werden, zu kaufen und bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund:

Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt: https://www.schulministerium.nrw.de/Schulpolitik/Digitalpakt?fbclid=IwAR0bXCyJoMY4aZF5WofZqMOjII5-r5jjcwfWgNwRMAR-mL64kKXvSoSM0ww

Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren.

Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Ende und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19244.htm

Eintrag vom 13.08.2020