Das Land NRW hat den Kommunen insgesamt 1 Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch Lünen profitiert davon.
Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach:
„Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen.
Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden des Landes zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitiert auch Lünen und erhält eine Zahlung in Höhe von 2.908.877,78 Euro.
Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten.
Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Stadt.“
„Wir freuen uns sehr über die Zusage der Landesregierung, Lünen mit 3 Millionen Euro für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu unterstützen. Diese Mittel sind ein wichtiger Schritt, um die Qualität und den Ausbau der frühkindlichen Betreuung weiter voranzubringen und die Chancengleichheit für unsere Kleinsten zu fördern.“, so Ratsherr Daniel Pöter.
Das Land NRW muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das zuständige Ministerium alle 5 Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.