Offene Vorstandssitzung mit Besichtigung des Stadthafens
Offene Vorstandssitzung mit Besichtigung des Stadthafens
Am 09.10.24 traf sich die CDU Lünen am Stadthafen mit dem neuen Geschäftsführer Herrn Florian Klein. Im Rahmen der offenen Vorstandssitzung, zu der verschiedene Mitglieder begrüßt werden konnten, die sonst nicht dem Vorstand angehören, stellt Herr Klein die Aktivitäten des Stadthafens dar. Dabei zeigte sich, dass der Stadthafen eine wichtige infrastrukturelle Einrichtung für die örtliche Wirtschaft in Lünen ist. Gerade im Bereich der Recyclingunternehmen Lünens ist der Stadthafen ein wichtiger Anlauf für den Umschlag von Massengütern und somit für die Existenz und Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen existenziell wichtig.
Für die Zukunft geht der Stadthafen von einem weiteren Wachstum aus, das im Jahre 2024 bei rund 1 Mio. Tonnen liegen wird. Es sind weiterhin zusätzliche Investitionen für neue Hallenkapazitäten geplant. Mit seinen 36 Mitarbeitern setzt die Stadthafengesellschaft, die zu den Stadtwerken Lünen gehört, rund 6-7.000.000 € um. Dabei werden fast 90 % der angelieferten Wertstoffe per Schiff angeliefert, was natürlich zu einer erheblichen Entlastung der Straßen führt und somit aus Umweltgesichtspunkten eine wichtige Einrichtung für unsere Stadt ist. Da der Stadthafen schon jetzt unter Flächenknappheit leidet, gibt es Bestrebungen andere Flächen falls in der Nähe vorhanden noch anzumieten oder zu nutzen.
Unser Bild zeigt den erweiterten Stadtverbandsvorstand mit CDU-Mitgliedern während der Sitzung. Im Anschluss daran wurden verschiedene Themen beraten. Dazu gehört die Vorbereitung der Kommunalwahl, die nächsten Veranstaltungen sowie eine gemeinsame Fahrt in unsere Partnerstadt Demmin, die im Frühjahr 2025 stattfinden wird.
Auf großes Unverständnis traf beim Stadtverband die Situation bezüglich der Bürgermeisterwahl. Einstimmig spricht sich der Stadtverband für eine Kandidatur von Christian Klicki aus und betont, dass allen Bürgerinnen und Bürgern das passive Wahlrecht zusteht. Von daher gesehen, sind Äußerungen, die zu einer Bedrohung dieses Wahlrechts führen, sicherlich mit den gesetzlichen Regelungen, sowohl im Grundgesetz als auch im Kommunalwahlkampf nicht vereinbar.
21. Oktober 2024
